Honorar Carmen Kopp
Das Honorar basiert auf einem Stundensatz von 75.-€ und orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH (von 1985!).
Privat-, Zusatzversicherung und die Beihilfe erstatten die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung in unterschiedlicher Höhe.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung, ob Ihre Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen müssen die Heilpraktikerbehandlung in der Regel selbst übernehmen.